Herdenschutz
Positionspapier als Empfehlung an die Politik
„Wolfabweisende Herdenschutzmaßnahmen“
Am 28.04.23 wurde in einem interdisziplinären Arbeitsprozess an der HBLFA Raumberg-Gumpenstein untenstehendes Positionspapier erarbeitet. Herr Dr. Albin Blaschka hat uns dafür Informationen zur Situation des Wolfes in Österreich und im Alpenraum vorgestellt. Er stand uns im Arbeitsprozess als Auskunftsperson zur Verfügung.
Teilnehmer:
- BKR Peter Kettner (Obmann Bauernkammer Liezen)
- Reinhard Huber (HBLFA Raumberg – Gumpenstein)
- Albin Blaschka (GF Österreichzentrum Bär Wolf Luchs)
- ÖK.-Rat Ing. Anton Hafellner (Obmann Steirischer Almwirtschaftsverein)
- Josef Schmiedhofer (Obmann-Stv. Steirischer Schaf- und Ziegenzuchtverband)
- BKR Michaela Stock (Landwirtin)
- Monika Brechtler (Vorstand Wolfstop, Team Steiermark)
- BKR Monika Schretthauser (Vorstand Wolfstop)
- Karl Groiß (Obmann-Stv. Wolfstop)
- Konsulent Ing. Gerhard Fallent (Obmann Wolfstop)
Umsetzung von wolfabweisenden Herdenschutzmaßnahmen
Die Umsetzung von wolfabweisenden Herdenschutzmaßnahmen sehen wir aufgrund der ungebremsten dynamischen Populationsentwicklung des Wolfes, dort wo es möglich, verhältnismäßig und zumutbar ist, als erforderlich an, um unseren Nutztieren bei Weidehaltung einen gewissen Schutz vor Angriffen durch große Beutegreifer zu geben.
Diese Maßnahmen stellen jedoch keine Legitimation der gegenwärtigen und zu erwartenden Populationsentwicklung des Wolfes dar. Sie ist ausschließlich als Notfallmaßnahme in Krisenzeiten zu verstehen.
Die Umsetzung von wolfabweisenden Herdenschutzmaßnahmen muss freiwillig bleiben.
Umsetzung der Herdenschutzmaßnahmen entlang des, vom Österreichzentrum Bär Wolf Luchs, empfohlenen Standards
Bei der Erarbeitung von Wolfsverordnungen auf Landesebene empfehlen wir o.a. Standard heranzuziehen. Dieser sollte in allen Bundesländern einheitlich zur Anwendung kommen.
Bei der Installation von wolfabweisenden Fixzäunen auf Flächen mit „Acker“-Status muss sichergestellt werden, dass bei der Codierung dieser Flächen als „Weide“ oder „Futterweide“ die Grünlandwerdung ausgesetzt wird
Dies ist erforderlich, da es sonst zu einem massiven Wertverlust der Flächen kommt.
Finanzierung der gesamten Errichtungs- und Erhaltungskosten der wolfabweisenden Herdenschutzmaßnahmen aus dem Naturschutzbudget (Bund, EU)
Für die Nutztierhalter stellt die Errichtung von wolfabweisendem Herdenschutz ein Bewirtschaftungshindernis, einen großen zusätzlichen Arbeitsaufwand in der Erhaltung (Ausmähen, ….) sowie ein verbleibendes Restrisiko dar.
Die Nutztierhalter sehen sich außer Stande zu all dem auch noch Kostenbeiträge leisten zu müssen.
Die Nutztierhalter wären nicht bereit, in Verbindung mit der Inanspruchnahme der Förderung eine „Pro Wolf Haltung“ einnehmen zu müssen.
Nicht schützbare Flächen
Almen und Hutweiden sind aus technischen und finanziellen Gründen und wegen Nutzungskonflikten (Wildtiere, Tourismus,….) weitgehend nicht schützbar. Das gilt auch im Besonderen für Hof-ferne Dauerweiden.
Den Einsatz von Herdenschutzhunden sehen wir auf absehbare Zeit nicht, da seine Haltung gegen geltendes Tierschutzrecht verstößt und nicht ausreichend zertifizierte Hunde zur Verfügung stehen.
Den Einsatz von Hirten sehen wir aufgrund der Kosten und der Verfügbarkeit ebenfalls als problematisch an.
Die Definition „Schadwolf“ erfolgt unabhängig davon, ob Wölfe in geschützten oder nicht geschützten Weiden Tiere überfallen
Da aus unserer Sicht ein Großteil der Weideflächen nicht schützbar sind, ist die Definition „Schadwolf“ unabhängig davon, ob Wölfe in geschützten oder nicht geschützten Weiden Tiere überfallen, zu erfolgen.
Umsetzungsvorschläge für wolfabweisenden Herdenschutz
Variante 1: Großflächige Errichtung von wolfabweisenden Herdenschutzmaßnahmen
Die Errichtung und Erhaltung werden nicht vom Landwirt durchgeführt, da die dazu erforderlichen Kapazitäten am Hof nicht zur Verfügung stehen. Im Rahmen einer ALLIN-Beauftragung an einen externen Anbieter wird diese Maßnahme umgesetzt und zu 100% aus dem Naturschutzbudget (Bund, EU) finanziert.
Variante 2: Schaffung einer oder mehrerer geschützter Sicherheitskoppeln auf dafür geeigneten Flächen
Die Errichtung und Erhaltung werden vom Landwirt durchgeführt. Material- und Arbeitskosten werden zu 100% aus dem Naturschutzbudget (Bund, EU) finanziert. Die maximale Förderhöhe pro Betrieb wird mit Euro 20.000 vorgeschlagen.
Einsatz von „Schnellen Eingreiftruppen“ in Notfällen
„Schnelle Eingreiftruppen“ stehen dauerhaft und im erforderlichen Zeitraum für Notfälle zum akuten Schutz von Nutztieren zur Verfügung. Die Kosten werden zu 100% aus dem Naturschutzbudget (Bund, EU) finanziert.
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