Unsere Forderungen

Europäische Ebene

Die Überarbeitung der FFH-Richtlinie auf EU-Ebene unter Bezugnahme der zu erwartenden Folgen der gegenwärtigen Politik

  • Herabsetzung des Schutzstatus für den Wolf
  • Regulierung der Wolfpopulation in der Art, dass Rudelbildung in besiedelten ländlichen Gebieten unterbunden wird und dadurch auch die Sicherheit der Menschen gewährleistet ist
  • Schaffung von wolffreien Zonen
  • Erhaltung der Biodiversität von Fauna und Flora durch die Regulierung des Wolfes

Hybridwölfe

Der Umgang mit Hybridwölfen ist in der FFH-Richtlinie nicht geregelt. Jedoch werden auch Hybriden im Rahmen der Verordnung EG 338/97 aus 2003 unter bestimmten Bedingungen geschützt.
Da anzunehmen ist, dass diese Hybridisierung weiter anhält und Hybriden auch aufgrund der dadurch erworbenen zusätzlichen Eigenschaften wie Körperbau, Intelligenz, Verhalten,…… zur dominanten Art innerhalb der Population werden könnten, ist die Entnahme aller Hybriden vorzunehmen. Hybriden so zu behandeln, wie wildernde Hunde oder Hunde mit problematischem Verhalten.
Auch im Sinne der Arterhaltung (genetische Reinheit) des klassischen Wolfes ist diese Maßnahme zu setzen.
Weiters fordern wir auch für Hybriden parallel zur Entnahme die rasche Schaffung einer Datenbasis (Population, Fertilisation, Eigenschaften, Verhalten, Dominanz, Gefährdung für Menschen,…….) in Europa, da dies auch in diesem Fall aufgrund grober Versäumnisse der verantwortlichen Entscheidungsträger in den letzten 20 Jahren nicht erfolgt ist.

Feststellung des „Günstigen Erhaltungszustandes des Wolfes im Alpenraum

Der „Günstige Erhaltungszustand ist nicht auf Nationalstaaten zu beziehen, sondern im europäischen Kontext zu sehen. Dabei ist die im Alpenraum lebende Population zu betrachten.

Univ. Prof. Klaus Hackländer stellte schon vor Jahren fest, dass der günstige Erhaltungszustand des Wolfes im Alpenraum bereits erreicht sei. Dieser Erhaltungszustand würde auch im Rahmen der FFH-Richtlinie eine Bewirtschaftung des Wolfes ermöglichen.

Bundesebene

Ausschöpfen des nationalen Spielraums zur Regulierung des Wolfsbestandes nach dem Vorbild von Schweden

In Schweden werden trotz FFH-Richtlinie aufgrund der massiven Probleme mit Wölfen ein großer Teil der Population entnommen.
Schweden ist aufgrund des hervorragenden Wolfsmonitorings, der Vorrangstellung der heimischen Rentiere sowie der Festlegung des nationalen Beitrags zum günstigen Erhaltungszustand in der Lage, diese nationale Maßnahme nun umzusetzen.

In Österreich ist nach diesem Vorbild ebenfalls die Mindestanzahl von Wölfen – als österreichischen Beitrag zum günstigen Erhaltungszustand – zu definieren und eine Vorrangstellung unserer Nutz- und Haustiere vorzunehmen. Ebenfalls sind die Gesundheit und Sicherheit der Menschen sicherzustellen.

Implementierung eines im Alpenraum standardisierten Großraubtier-Monitorings auf nationaler Ebene

  • Schaffung und Implementierung eines standardisierten Großraubtier-Monitorings auf nationaler Ebene in Koordination mit den Ländern des Alpenraums
  • Bündelung der Kompetenz im Österreichzentrum Bär Wolf Luchs
  • Installierung von Monitoring-Beauftragten als Vollzeitstelle pro Bundesland unter Nutzung bereits vorhandener Fachkräfte
  • Sicherstellung der Datenausarbeitung durch eine neutrale wissenschaftliche Stelle
  • Aufstockung der Mittel für Großraubtier-Monitoring
  • Langfristige Zusage der Finanzierung des Monitorings für mehr Planungssicherheit

Bei der Installation von wolfabweisenden Fixzäunen auf Flächen mit „Acker“-Status muss sichergestellt werden, dass bei der Codierung dieser Flächen als „Weide“ oder „Futterweide“ die Grünlandwerdung ausgesetzt wird

Wenn dies nicht geschieht, kommt es zu einem massiven Wertverlust der Flächen.

Schaffung eines anerkannten und gültigen österreichweiten Standards (Norm) von wolfabweisenden Herdenschutzmaßnahmen

Ein definierter Standard ist erforderlich, um Klarheit über Herdenschutzmaßnahmen zu bekommen und damit auch festzulegen, wo wolfabweisende Herdenschutzmaßnahmen nicht vertretbar oder möglich sind.

Errichtung einer Ombudsstelle für Betroffene

Menschen mit berechtigter Angst aufgrund von Zwischenfällen und gefühlter Unsicherheit werden oft als lächerlich dargestellt und mehr noch, sie werden wieder als Tierhasser bezeichnet.

Diese Menschen brauchen Unterstützung und eine Anlaufstelle in Form einer Ombudsstelle.

Installierung eines Dialogprozesses zur Auseinandersetzung mit den zu erwartenden Folgen der gegenwärtigen Großraubtier-Politik

Da die Großraubtier-Problematik nur interdisziplinär einer Lösung zugeführt werden kann, ist die Etablierung eines breit aufgestellten Dialogprozesses erforderlich.

Dieser Dialogprozess muss permanent gestaltet sein, da uns die dramatische Entwicklung auch permanent vor neue Herausforderungen stellen wird.

Österreichisches Tierschutzgesetz

Das Hauptziel des österreichischen Tierschutzgesetzes ist es, das Wohl von Haus- und Nutztieren zu schützen.
Extensive Nutztierhaltung mit Weideverpflichtung sowie die traditionelle Almwirtschaft tragen wesentlich zur Erfüllung dieses Zieles bei.
Sollten Anzeigen wegen Tierquälerei des VGT oder anderer Tierschutzorganisationen gegen Bauern, die dieser Verpflichtung nachkommen, erfolgreich sein, muss das Gesetz umgehend auf Konsistenz und Zielorientierung überprüft und eventuell abgeändert werden.

Länderebene

Schaffung von geeigneten einfach vollziehbaren Rahmenbedingungen auf Landesebene zur richtlinienkonformen und raschen Entnahme von Problemwölfen

Dabei ist auf eine einheitliche Vorgehensweise in allen Bundesländern zu achten. Auf Harmonisierung, Wirksamkeit und Praxistauglichkeit ist besonderes Augenmerk zu legen.

Deklarierung des Wolfes als „Kulturfolger“, so wie Fuchs, Steinmarder oder Waschbär, …..

Der Wolf ist nicht scheu genug. Er verhält sich bei Begegnungen mit dem Menschen meist unbeeindruckt und zieht sich nicht zurück. Im Gegenteil, Menschen werden sogar verfolgt und bedroht. Er streift auch am Tag durch Dörfer. Er tötet Nutz- und Haustiere in unmittelbarer Hausnähe. Er verhält sich immer mehr wie die o.a. Kulturfolger, ist jedoch um ein Vielfaches gefährlicher.

Überarbeitung der Definition „Problemwolf“ hinsichtlich der Gefährdung von Menschen, Nutz- und Haustieren

Die Definition „Problemwolf ist so vorzunehmen, dass neben dem Reißen von Nutz- und Haustieren auch die Annäherung an Wohnhäuser, Schulen, Kindergärten, Gesundheitseinrichtungen, Dörfer, etc. sowie die direkte Gefährdung von Menschen gewürdigt werden. Eine Unterteilung in Schad- und Risikowölfe ist vorzunehmen.

Finanzierung der gesamten Errichtungs- und Erhaltungskosten der wolfabweisenden Herdenschutzmaßnahmen aus dem Naturschutzbudget ohne Zugeständnisse für den Wolf

Für die Nutztierhalter stellt diese Form des Herdenschutzes ein Bewirtschaftungshindernis, einen großen zusätzlichen Arbeitsaufwand in der Erhaltung (Ausmähen, ….) sowie ein verbleibendes Restrisiko dar.

Die Nutztierhalter sehen sich außer Stande zu all dem auch noch Kostenbeiträge leisten zu müssen.

In angrenzenden Mitgliedstaaten ist diese Forderung bereits umgesetzt. Die Unterstützung geht teilweise sogar über unsere Forderung hinaus.

Die Nutztierhalter wären nicht bereit, in Verbindung mit der Inanspruchnahme der Förderung eine „Pro Wolf Haltung“ einnehmen zu müssen.

Persönliche Ebene

Umsetzung von wolfabweisenden Herdenschutzmaßnahmen

Die Umsetzung von wolfabweisenden Herdenschutzmaßnahmen sehen wir aufgrund der ungebremsten dramatischen Populationsentwicklung des Wolfes, dort wo es möglich und verhältnismäßig ist, als erforderlich an um unseren Nutztieren bei Weidehaltung einen gewissen Schutz vor Angriffen zu geben. Wir haben dazu in einem interdisziplinären Arbeitsprozess ein Positionspapier erarbeitet.

Diese Maßnahme stellt jedoch keine Legitimation des gegenwärtigen und künftigen Wolfsbestandes dar. Sie ist ausschließlich als Notfallmaßnahme in Krisenzeiten zu verstehen.

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